Preise & Kostenübernahme
Kostenübernahme
Bei Osteopathie- und Heilpraktiker-Leistungen, handelt es sich nicht um Leistungen die in der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt sind. Daher gelten diese Leistungen als Privatleistungen. Durch den Abschluss bei der DGOM (DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR OSTEOPATHISCHE MEDIZIN) und meine Mitgliedschaft beim Verband hpO (HEILKUNDLICH PRAKTIZIERTE OSTEOPATHIE) übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen Teile der osteopathischen Behandlung.
Darüber hinaus übernehmen viele Zusatzversicherungen Osteopathie und Heilpraktiker-Leistungen, genauso wie viele private Krankenkassen einen Teil oder gar die gesamte Behandlung übernehmen.
Bitte informieren Sie sich vorher sicherheitshalber bei Ihrer Krankenversicherung, welche Leistungen in Ihrem Fall genehmigt werden, bzw. ob die Behandlungskosten übernommen werden. Der Verband hpO BIETET HIERZU EINE ÜBERSICHT, welche Krankenkassen sich an der Osteopathie beteiligen und mit welchen Sätzen!
Abrechnung Osteopathie und Naturheilkunde
Bei der Abrechnung halten wir uns an die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Diese Gebührenverordnung dient als Grundlage bei der Rechnungsstellung. Sie bekommen anschließend an die Behandlung eine Rechnung, welche Sie bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse einreichen können. Somit werden Ihnen die vorläufig ausgelegten Behandlungskosten ggf. erstattet.
Abrechnung Private Physiotherapie
Die Abrechnung unserer privaten physiotherapeutischen Leistungen – einschließlich Manueller Therapie – erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Vergütungssätze des GKV-Spitzenverbandes. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten rechnen wir mit dem empfohlenen Steigerungsfaktor 1,4 ab.
Eine übersichtliche Darstellung der aktuellen Preise sowie weitere Informationen finden Sie hier:
https://thevea.de/praxis-wissen/preisliste-zuzahlung-physiotherapie/

Rathausstraße 2 68519 Viernheim
Telefon: 0176 - 64335627 • Email: info@naturapath.de


